Indikation
Wen behandeln wir?
PROWO 2 bietet eine stationäre und ganztägig ambulante Rehabilitation für erwachsene Frauen, Männer und Paare mit einer Suchterkrankung.
Viele Rehabilitandinnen und Rehabilitanden weisen Komorbidität mit weiteren körperlichen Erkrankungen und psychischen Störungen auf, die einerseits aus der langjährigen Drogenabhängigkeit resultieren, andererseits aber auch vorauslaufende Risikofaktoren für Entstehung und Aufrechterhaltung der Suchterkrankung bilden. Auch diese stellen eine Indikation zur Aufnahme dar.
Wir nehmen grundsätzlich auch HIV-Seropositive mit Hepatitis A/B/C/D, medikamentös behandelter Tuberkulose, stabilem Diabetes mellitus, Epilepsie auf. Nach vorheriger Absprache besteht die Möglichkeit, eine bereits bestehende antivirale Behandlung fortzusetzen.
Für eine wechselseitig vertrauensvolle und tragfähige Zusammenarbeit bedarf es unserer Erfahrung nach eines offenen Umgangs mit Krisen und Konflikten. Dabei
verfolgen wir einen ressourcen- und lösungsorientierten Ansatz. Wir leben ein wertschätzendes und respektvolles Miteinander.
Der Regelrahmen ist nach dem Prinzip „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“ gestaltet, um Ihnen neben den Freiheiten, die zur Erprobung notwendig sind, auch einen geschützten Rahmen bieten zu können.
Nach ICD 10-GM-2017 handelt es sich hierbei um folgende Formen der Abhängigkeitserkrankung:
- F10.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom
- F11.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide: Abhängigkeitssyndrom
- F12.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide: Abhängigkeitssyndrom
- F14.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain: Abhängigkeitssyndrom
- F15.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein : Abhängigkeitssyndrom
- F19.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen: Abhängigkeitssyndrom
Von einer Aufnahme müssen wir bei alleinige Medikamentenabhängigkeit, schweren organischen oder endogenen psychopathologischen Syndromen, akuter Suizidgefährdung oder ständiger pflegerischer Betreuungsbedürftigkeit aufgrund körperlicher Erkrankungen leider absehen.