Rehabilitanden, die an einer Therapie bei PROWO interessiert sind, bedürfen der Unterstützung durch eine Drogenberatungsstelle, Bewährungshelferinnen oder Bewährungshelfer, Sozialdienste der Entzugskliniken oder der Justizvollzugsanstalten. Diese Stellen unterstützen den Antrag der Versicherten. Für die Aufnahme sind Ihre Unterlagen erforderlich:

Ihre persönlichen Daten

Adresse und Telefonnummer der Drogenberatungsstelle •
(oder einer anderen vermittelnden Stelle)

gültige Leistungszusage des Rentenversicherungsträgers, •
einer Krankenkasse oder des überörtlichen Sozialhilfeträgers

Bescheinigung über abgeschlossene Entzugsbehandlung •
(entfällt bei Aufnahme unmittelbar nach Entlassung aus JVA) oder in Absprache mit PROWO Abstinenznachweis, z.B. durch Dokumentation regelmäßiger Screenings im Vorfeld

Sozialbericht •